Gründung

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Hier die Gründungspläne vom BorgNetzWerk. https://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCndung_(Recht)

Übersicht der Informationen zur Gründung einer Rechtsform (mit Bezug BorgNetzWerk).png

Schirm

  • Wie wäre es, eine gUG zu gründen, worin BorgNetzWerk ein Projekt ist?
    • Name breiter wählbar, beschreibender

Motivation

Projekt

Gründung

BNW benötigt

  • Betriebsmittel (Siehe "Ausgaben")
    • Spenden
  • Arbeitszeit (Siehe "Mitarbeit")
    • Ehrenamt

Schirm

Non-Profit
Pro Con
  • Vertrauen in die Authentizität
  • Breitere Kollaboration ohne finanzielle Absichten (Personen, Organisationen)
  • Kein Konflikt zwischen Werten und Zielen
  • fehlende finanzielle Mittel zum Erreichen der Ziele und Werte
  • ggf. geringere Kollaboration mit größeren Unternehmen
gemeinnützig
Pro Con
  • Vertauen in die Authentizität
  • Breitere Kollaboration mit gemeinnützigen Absichten (Personen, Organisationen)
  • Spenden können angenommen werden
  • hohe Auflagen
  • hoher Aufwand
  • Haftung & Konsequenzen bei Verfehlungen

Mitarbeit

Category:Use Case

  • Institution vs. Person

Gesellschafter

  • Was impliziert es, Gesellschafter zu sein?
  • Was impliziert es, Gründer zu sein?

Mitglieder

Arbeitnehmer

Praktikum

Ehrenamt

SHK

Auftraggeber

Bildung

  • Uni

Auftragnehmer

  • Was darf offen gelegt werden?
    • Wann _ wem _ wofür _ wieviel _ Geld gezahlt wird?
    • Wann _ wem _ wofür _ was _ kommuniziert wurde?
    • Verträge?

Juristen

  • Was passiert mit dem Geld, was vor der Gründung zu zahlen ist?
  • Welche Möglichkeiten gibt es nach der Gründung?

Recht

Datenschutz

Haftung

  • Für Links und externe Inhalte
  • Für Content von anderen Usern

§ 5 & 6 des Teledienstgesetzes

Terms of Service

Steuer

Ab welchem Umsatz wird welche Steuer fällig?
Steuer Umsatz Kommentar
Umsatzsteuer 22.000[1]
Gewerbesteuer 24.500 Euro[2]

Rechtsform

Begriffsdefinitionen:

Rechtsformen für Social Entrepreneurship / Sozialunternehmen
Rechtsform
gemeinnützig nicht gemeinnützig
gUG gGmbH g e.V. UG GmbH e.V. AG Stiftung
Kosten Gründung Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel
Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel
Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel
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Laufende Kosten Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel
Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel Beispiel

Steuerkategorie

Bezeichnungen, Steuern und Pflichten
EU-Bonus-Begriff Steuer-Kategorie Buchführungspflicht Umsatzsteuerpflicht Gewerbesteuer
KMU Kleinstunternehmen
  • < 2.000.000 € Umsatz/Jahr
  • < 10 Beschäftigte
Kleinunternehmen
  • < 22.000 € Umsatz/Jahr
  • < 250 Beschäftigte
nie nie nie
Mittleres Unternehmen
  • < 50.000.000 € Umsatz/Jahr
  • < 250 Beschäftigte
bei >= 600.000 € Umsatz/Jahr immer bei >= 24.500 € Umsatz/Jahr
Großunternehmen immer immer immer


Kleinstunternehmen

Referenz: Deutschland startet

Kleingewerbetreibender

Gabler Wirtschaftslexikon

Begriff
Teilnehmer am gewerblich-industriellen Erwerbsleben, dessen Betrieb nach Art und Umfang keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert. Allein auf den Umsatz des Betriebes kommt es nicht an, obwohl dieser einen Anhaltspunkt geben kann.
Weitere Anhaltspunkte: Höhe des Betriebskapitals, Organisation des Betriebes etc. Die Landesregierungen können die Abgrenzung nach steuerlichen Gesichtspunkten oder anderen Merkmalen bestimmen.
Rechtsstellung
Der Kleingewerbetreibende ist nur Kaufmann, sofern er im Handelsregister eingetragen ist (Kannkaufmann, § 2 HGB).
Steuerrechtliche Behandlung
(1) Einkommensteuerlich ist der Kleingewerbetreibende trotz seiner geringen Betriebsgröße als regulärer Gewerbetreibender zu behandeln (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG).
(2) Die Gewerbesteuer knüpft an diese Beurteilung an, trägt der geringen Betriebsgröße aber dadurch Rechnung, dass sie einen Freibetrag von 24.500 Euro vorsieht (§ 11 GewStG).
(3) Umsatzsteuerlich kann ein Kleingewerbetreibender als Kleinunternehmer zu beurteilen sein, mit der Folge, dass er sich wie ein Privatmann behandeln lassen kann; die Einstufung als Kleinunternehmer ist allerdings von exakt genormten Umsatzgrenzen abhängig (§ 19 UStG).

Gemeinnützigkeit

Gesetze im Internet

Non-Governmental Organization (NGO)

Non-Profit-Organisation (NPO)

gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG)

Impressum

Finanzierung

Werbung

  • Ab wann ist eine Erwähnung Werbung?

Spenden

Verwendungszweck

  • Darf man den angeben?
  • Darf man Optionen auswählen?

Weitere Einnahmequellen

Patreon

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Twitch

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YouTube

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