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Recht

BorgNetzWerk betritt seichte Gewässer, indem wir uns hauptsächlich mit dem aufbereiten und Teilen von Wissen anderer Personen beschäftigen. Dabei sind 2 Perspektiven besonders gefährlich:

Urheberrecht

Wir dürfen erstmal keine PDFs oder andere Materialien, die wir nicht slebst entworfen haben, hochladen, darum sind die Release-Ordner auch ohne Quellen-Dokumente, slebst, wenn diese für die Recherche gesammelt wurden. Wenn wir andere Menschen zitieren, auf Ihre Inhalte verweisen oder Transkripte anfertigen, verwenden wir urheberrechtlich geschütztes geistiges Eigentum. Dabei müssen wir darauf achten, was wir wie verwenden dürfen und wo wir um Erlaubnis fragen müssen. Bzg. der Erlaubnis sollte ein öffentlich einsehbares, asynchrones System etabliert werden, z.B.

  • Auf Twitter ein # vgl. #BorgNetzWerkQuoteALL oder #BorgNetzWerkQuoteText o.ä.
  • Ein Bot, der diese # einsammelt und verlinkt in eine öffentlich einsehbare Liste einträgt

Werbung

Wenn wir Inhalte von anderen präsentieren, könnte das als Werbung gewertet werden. Wenn andere uns erwähnen, könnte das als Werbung gewertet werden. Dafür müssen Rahmenbedingungen untersucht und aufbereitet werden. Es müssen öffentlich einsehbare Verträge geschlossen werden, wenn etwas als Werbung klassifiziert wird.

  • Beispiel Anwalt: Wenn ein Anwalt etwas prüft, wird er vermutlich dafür bezahlt. Das würde ich öffentlich sichtbar machen, was wiederum als Werbung gelten würde. Das würde sich ähnlich entwickeln wie das “Giveaways” Problem:
  • T=Cs / (1-r)[1]
Bezahlung = Kosten * (1-Werbefaktor) bzw.
Bezahlung = WertLeistung - WertWerbung, wenn der Wert der Werbung unabhängig von der Leistung ist