Gründung: Unterschied zwischen den Versionen
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! !! EU!! Steuer-Kategorie!! Buchführungspflicht!! Umsatzsteuerpflicht!! Gewerbesteuer | |||
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| rowspan="2"| KMU || rowspan="2"| Kleinstunternehmen | |||
* < 20.000.000 € Umsatz/Jahr | |||
* < 10 Beschäftigte | |||
|| Kleinunternehmen | |||
* < 22.000 € Umsatz/Jahr | |||
* < 250 Beschäftigte | |||
|| nie|| nie|| nie | |||
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| Mittleres Unternehmen | |||
* < 50.000.000 € Umsatz/Jahr | |||
* < 250 Beschäftigte | |||
|| bei >= 600.000 € Umsatz/Jahr|| immer|| bei >= 24.500 € Umsatz/Jahr | |||
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| colspan="3" style="text-align:center | Großunternehmen|| immer|| immer || immer | |||
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==== Kleinstunternehmen ==== | ==== Kleinstunternehmen ==== |
Version vom 5. November 2022, 18:56 Uhr
Hier die Gründungspläne vom BorgNetzWerk. https://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCndung_(Recht)
Schirm
- Wie wäre es, eine gUG zu gründen, worin BorgNetzWerk ein Projekt ist?
- Name breiter wählbar, beschreibender
Motivation
Projekt
Gründung
BNW benötigt
- Betriebsmittel (Siehe "Ausgaben")
- Spenden
- Arbeitszeit (Siehe "Mitarbeit")
- Ehrenamt
Schirm
Pro | Con |
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Pro | Con |
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|
Mitarbeit
- Institution vs. Person
Gesellschafter
- Was impliziert es, Gesellschafter zu sein?
- Was impliziert es, Gründer zu sein?
Mitglieder
Arbeitnehmer
Praktikum
Ehrenamt
SHK
Auftraggeber
Bildung
- Uni
Auftragnehmer
- Was darf offen gelegt werden?
- Wann _ wem _ wofür _ wieviel _ Geld gezahlt wird?
- Wann _ wem _ wofür _ was _ kommuniziert wurde?
- Verträge?
Juristen
- Was passiert mit dem Geld, was vor der Gründung zu zahlen ist?
- Welche Möglichkeiten gibt es nach der Gründung?
Recht
Datenschutz
Haftung
- Für Links und externe Inhalte
- Für Content von anderen Usern
§ 5 & 6 des Teledienstgesetzes
Terms of Service
- https://www.fandom.com/terms-of-use
- https://community.fandom.com/wiki/Copyright
- https://creativecommons.org/
- https://fairuse.stanford.edu/overview/fair-use/four-factors/
Steuer
Steuer | Umsatz | Kommentar |
---|---|---|
Umsatzsteuer | 22.000[1] | |
Gewerbesteuer | 24.500 Euro[2] |
Rechtsform
Begriffsdefinitionen:
- Deutschland startet
- Pixel Sozialwerk
Steuerkategorie
Kategorie | Bedingung Umsatz |
---|---|
Kleinunternehmen | < 22.000 €/Jahr |
Mittel | ___ |
Groß | ___ |
EU | Steuer-Kategorie | Buchführungspflicht | Umsatzsteuerpflicht | Gewerbesteuer | |
---|---|---|---|---|---|
KMU | Kleinstunternehmen
|
Kleinunternehmen
|
nie | nie | nie |
Mittleres Unternehmen
|
bei >= 600.000 € Umsatz/Jahr | immer | bei >= 24.500 € Umsatz/Jahr | ||
Großunternehmen | immer | immer | immer |
Kleinstunternehmen
Referenz: Deutschland startet
- Definition
- von der EU verwendet zur Kategorisierung der Größe einer Existenzgründung
- Sammelbegriff für KMU, die
- höchstens 9 Mitarbeiter beschäftigen, und
- Umsatz oder Jahresbilanz in Höhe von höchsten 2 Millionen Euro haben.
Für das Finanzamt, die Arbeitsagentur oder die Krankenkasse ist dieser Begriff jedoch nicht relevant.
Kleingewerbetreibender
- Begriff
- Teilnehmer am gewerblich-industriellen Erwerbsleben, dessen Betrieb nach Art und Umfang keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert. Allein auf den Umsatz des Betriebes kommt es nicht an, obwohl dieser einen Anhaltspunkt geben kann.
- Weitere Anhaltspunkte: Höhe des Betriebskapitals, Organisation des Betriebes etc. Die Landesregierungen können die Abgrenzung nach steuerlichen Gesichtspunkten oder anderen Merkmalen bestimmen.
- Rechtsstellung
- Der Kleingewerbetreibende ist nur Kaufmann, sofern er im Handelsregister eingetragen ist (Kannkaufmann, § 2 HGB).
- Steuerrechtliche Behandlung
- (1) Einkommensteuerlich ist der Kleingewerbetreibende trotz seiner geringen Betriebsgröße als regulärer Gewerbetreibender zu behandeln (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG).
- (2) Die Gewerbesteuer knüpft an diese Beurteilung an, trägt der geringen Betriebsgröße aber dadurch Rechnung, dass sie einen Freibetrag von 24.500 Euro vorsieht (§ 11 GewStG).
- (3) Umsatzsteuerlich kann ein Kleingewerbetreibender als Kleinunternehmer zu beurteilen sein, mit der Folge, dass er sich wie ein Privatmann behandeln lassen kann; die Einstufung als Kleinunternehmer ist allerdings von exakt genormten Umsatzgrenzen abhängig (§ 19 UStG).
Gemeinnützigkeit
Non-Governmental Organization (NGO)
Non-Profit-Organisation (NPO)
gemeinnützige Unternehmergesellschaft (gUG)
- curacon
- deutsches-ehrenamt.de
- ehrenamt24.de
Impressum
Finanzierung
Werbung
- Ab wann ist eine Erwähnung Werbung?
Spenden
Verwendungszweck
- Darf man den angeben?
- Darf man Optionen auswählen?
Weitere Einnahmequellen
Patreon
- Kollidiert das mit gUG?
Twitch
- Kollidiert das mit gUG?
YouTube
- Kollidiert das mit gUG?