Gründung: Unterschied zwischen den Versionen
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In der Rechtswissenschaft bezeichnet man als Gründung den Beginn einer eigenen Rechtspersönlichkeit, also wenn durch natürliche oder juristische Personen eine neue juristische Person ins Leben gerufen wird. Es wird unterschieden zwischen: ... | |||
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Version vom 3. November 2022, 23:28 Uhr
In der Rechtswissenschaft bezeichnet man als Gründung den Beginn einer eigenen Rechtspersönlichkeit, also wenn durch natürliche oder juristische Personen eine neue juristische Person ins Leben gerufen wird. Es wird unterschieden zwischen: ... https://de.wikipedia.org/wiki/Gr%C3%BCndung_(Recht)
Motivation
Mitarbeit
- Institution vs. Person
Arbeitnehmer
Praktikum
Ehrenamt
SHK
Auftraggeber
Bildung
- Uni
Auftragnehmer
- Was darf offen gelegt werden?
- Wann _ wem _ wofür _ wieviel _ Geld gezahlt wird?
- Wann _ wem _ wofür _ was _ kommuniziert wurde?
- Verträge?
Juristen
Recht
Datenschutz
Haftung
- Für Links und externe Inhalte
- Für Content von anderen Usern
§ 6 des Teledienstgesetzes
Terms of Service
- https://www.fandom.com/terms-of-use
- https://community.fandom.com/wiki/Copyright
- https://creativecommons.org/
- https://fairuse.stanford.edu/overview/fair-use/four-factors/
Steuer
Steuer | Umsatz | Kommentar |
---|---|---|
Umsatzsteuer | 22.000[1] | |
Gewerbesteuer | 24.500 Euro[2] |
Rechtsform
Begriffsdefinitionen:
- Deutschland startet
Steuerkategorie
Kategorie | Bedingung Umsatz |
---|---|
Kleinunternehmen | < 22.000 €/Jahr |
Mittel | ___ |
Groß | ___ |
Kleinstunternehmen
Referenz: Deutschland startet
- Definition
- von der EU verwendet zur Kategorisierung der Größe einer Existenzgründung
- Sammelbegriff für KMU, die
- höchstens 9 Mitarbeiter beschäftigen, und
- Umsatz oder Jahresbilanz in Höhe von höchsten 2 Millionen Euro haben.
Für das Finanzamt, die Arbeitsagentur oder die Krankenkasse ist dieser Begriff jedoch nicht relevant.
Kleingewerbetreibender
- Begriff
- Teilnehmer am gewerblich-industriellen Erwerbsleben, dessen Betrieb nach Art und Umfang keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert. Allein auf den Umsatz des Betriebes kommt es nicht an, obwohl dieser einen Anhaltspunkt geben kann.
- Weitere Anhaltspunkte: Höhe des Betriebskapitals, Organisation des Betriebes etc. Die Landesregierungen können die Abgrenzung nach steuerlichen Gesichtspunkten oder anderen Merkmalen bestimmen.
- Rechtsstellung
- Der Kleingewerbetreibende ist nur Kaufmann, sofern er im Handelsregister eingetragen ist (Kannkaufmann, § 2 HGB).
- Steuerrechtliche Behandlung
- (1) Einkommensteuerlich ist der Kleingewerbetreibende trotz seiner geringen Betriebsgröße als regulärer Gewerbetreibender zu behandeln (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG).
- (2) Die Gewerbesteuer knüpft an diese Beurteilung an, trägt der geringen Betriebsgröße aber dadurch Rechnung, dass sie einen Freibetrag von 24.500 Euro vorsieht (§ 11 GewStG).
- (3) Umsatzsteuerlich kann ein Kleingewerbetreibender als Kleinunternehmer zu beurteilen sein, mit der Folge, dass er sich wie ein Privatmann behandeln lassen kann; die Einstufung als Kleinunternehmer ist allerdings von exakt genormten Umsatzgrenzen abhängig (§ 19 UStG).
Gemeinnützigkeit
Definition und Infos zu Non-Governmental Organization (NGO):
Gründen einer Non-Profit-Organisation:
- Existenzgründer:
- Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
- curacon zur gUG
Impressum
Finanzierung
Werbung
- Ab wann ist eine Erwähnung Werbung?
Spenden
Verwendungszweck
- Darf man den angeben?
- Darf man Optionen auswählen?