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** https://www.deutschland-startet.de/kleinunternehmen-kleinstunternehmen-kleingewerbe/
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** Umsatz oder Jahresbilanz in Höhe von höchsten 2 Millionen Euro haben.
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Für das Finanzamt, die Arbeitsagentur oder die Krankenkasse ist dieser Begriff jedoch nicht relevant.
Für das Finanzamt, die Arbeitsagentur oder die Krankenkasse ist dieser Begriff jedoch nicht relevant.
'''Kleinstunternehmen''':<ref>https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/kleingewerbetreibender-37847</ref>
;Begriff:
:Teilnehmer am gewerblich-industriellen Erwerbsleben, dessen Betrieb nach Art und Umfang keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert. Allein auf den Umsatz des Betriebes kommt es nicht an, obwohl dieser einen Anhaltspunkt geben kann.
::Weitere Anhaltspunkte: Höhe des Betriebskapitals, Organisation des Betriebes etc. Die Landesregierungen können die Abgrenzung nach steuerlichen Gesichtspunkten oder anderen Merkmalen bestimmen.
;Rechtsstellung:
:Der Kleingewerbetreibende ist nur Kaufmann, sofern er im Handelsregister eingetragen ist (Kannkaufmann, § 2 HGB).
;Steuerrechtliche Behandlung:
:(1) Einkommensteuerlich ist der Kleingewerbetreibende trotz seiner geringen Betriebsgröße als regulärer Gewerbetreibender zu behandeln (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG).
:(2) Die Gewerbesteuer knüpft an diese Beurteilung an, trägt der geringen Betriebsgröße aber dadurch Rechnung, dass sie einen Freibetrag von 24.500 Euro vorsieht (§ 11 GewStG).
:(3) Umsatzsteuerlich kann ein Kleingewerbetreibender als Kleinunternehmer zu beurteilen sein, mit der Folge, dass er sich wie ein Privatmann behandeln lassen kann; die Einstufung als Kleinunternehmer ist allerdings von exakt genormten Umsatzgrenzen abhängig (§ 19 UStG).


=== Gemeinnützigkeit ===
=== Gemeinnützigkeit ===

Version vom 3. November 2022, 10:54 Uhr

Mitarbeit

Category:Use Case

  • Institution vs. Person

Arbeitnehmer

Praktikum

Ehrenamt

SHK

Auftraggeber

Bildung

  • Uni

Auftragnehmer

  • Was darf offen gelegt werden?
    • Wann _ wem _ wofür _ wieviel _ Geld gezahlt wird?
    • Wann _ wem _ wofür _ was _ kommuniziert wurde?
    • Verträge?

Juristen

Recht

Datenschutz

Haftung

  • Für Links und externe Inhalte
  • Für Content von anderen Usern

Terms of Service

Steuer

Umsatzsteuerpflicht

Umsatz > 22000[1]

Rechtsform

Begriffsdefinitionen:

Steuerkategorie
Kategorie Bedingung Umsatz
Kleinunternehmen < 22.000 €/Jahr
Mittel ___
Groß ___

Kleinstunternehmen:[2]

  • von der EU verwendet zur Kategorisierung der Größe einer Existenzgründung
  • Sammelbegriff für KMU, die
    • höchstens 9 Mitarbeiter beschäftigen, und
    • Umsatz oder Jahresbilanz in Höhe von höchsten 2 Millionen Euro haben.

Für das Finanzamt, die Arbeitsagentur oder die Krankenkasse ist dieser Begriff jedoch nicht relevant.

Kleinstunternehmen:[3]

Begriff
Teilnehmer am gewerblich-industriellen Erwerbsleben, dessen Betrieb nach Art und Umfang keinen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert. Allein auf den Umsatz des Betriebes kommt es nicht an, obwohl dieser einen Anhaltspunkt geben kann.
Weitere Anhaltspunkte: Höhe des Betriebskapitals, Organisation des Betriebes etc. Die Landesregierungen können die Abgrenzung nach steuerlichen Gesichtspunkten oder anderen Merkmalen bestimmen.
Rechtsstellung
Der Kleingewerbetreibende ist nur Kaufmann, sofern er im Handelsregister eingetragen ist (Kannkaufmann, § 2 HGB).
Steuerrechtliche Behandlung
(1) Einkommensteuerlich ist der Kleingewerbetreibende trotz seiner geringen Betriebsgröße als regulärer Gewerbetreibender zu behandeln (Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG).
(2) Die Gewerbesteuer knüpft an diese Beurteilung an, trägt der geringen Betriebsgröße aber dadurch Rechnung, dass sie einen Freibetrag von 24.500 Euro vorsieht (§ 11 GewStG).
(3) Umsatzsteuerlich kann ein Kleingewerbetreibender als Kleinunternehmer zu beurteilen sein, mit der Folge, dass er sich wie ein Privatmann behandeln lassen kann; die Einstufung als Kleinunternehmer ist allerdings von exakt genormten Umsatzgrenzen abhängig (§ 19 UStG).

Gemeinnützigkeit

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